karl SCHUTZ

VERSICHERUNGSMAKLER IN KÖLN
 


 

 

 

ZULASSUNG LAUT GEWERBEORDNUNG §34...

Als zugelassener Versicherungs- und Finanz­makler/-berater nach der Gewerbeordnung §34 sind wir dazu befugt, Invest­mentfonds, ge­schlos­sene Fonds und sonstige Ver­mö­gens­anlagen zu vermitteln. Dabei halten wir strenge Richtlinien ein und besuchen regel­mäßig fachspezifische Schu­lun­gen und Fortbildungen, um auf dem neuesten Stand in der Finanz- und Ver­sicherungs­branche zu sein.

So stehen wir Ihnen als kompetenter Berater zur Seite und helfen Ihnen dabei, eine geeignete Fi­nanz­stra­tegie zu finden, die Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.